Gefahrstoffe im Betrieb: Wie sichere Lagerung den Arbeitsschutz verbessert

Brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien und Co. sollten immer in Typ-90-Sicherheitsschränken gelagert werden.

Brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien und Co. sollten immer in Typ-90-Sicherheitsschränken gelagert werden.

In Produktionen und Werkstätten ist der Umgang mit Gefahrstoffen wie Löse- und Reinigungsmitteln fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Sicherheit von Beschäftigten und den Schutz der Umwelt. Eine zentrale Maßnahme ist die Lagerung dieser Stoffe in geprüften Typ-90-Sicherheitsschränken.

Der Umgang mit Gefahrstoffen zählt in vielen Branchen zum Tagesgeschäft. Da die Substanzen aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften jedoch Explosions-, Entzündungs- und Gesundheitsgefahren bergen können, stellen sie ein Risiko für Mensch und Umwelt dar.

Um Belastungsfaktoren möglichst gering zu halten und Unfälle zu vermeiden, müssen Arbeitgeber geeignete Schutzvorkehrungen ergreifen. Zentrales Element ist eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung, der konkrete Präventionsmaßnahmen folgen. Dazu zählt unter anderem die Anschaffung von Sicherheitsschränken.

Gefahrstoffe auf einen Blick erkennen

Gefahrstoffe müssen immer eindeutig gekennzeichnet sein. Grundlage dafür ist das Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (GHS), das in Europa durch die CLP-Verordnung umgesetzt wird: Standardisierte Gefahrenpiktogramme auf Etiketten, Verpackungen und Gebinden geben Auskunft über das Gefahrenpotenzial eines Stoffes. Sie werden teilweise durch ein oder mehrere Signalwörter ergänzt und spielen auch eine wesentliche Rolle bei der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage des Arbeitsschutzes

Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen zu erkennen und systematisch zu bewerten. Dazu gehören inhalative (Einatmen), dermale (Hautkontakt) sowie physikalisch-chemische Gefährdungen, etwa durch Brand- oder Explosionsgefahren. Erst nachdem die Gefährdungsbeurteilung erstellt und alle Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden, darf mit der Arbeit mit Gefahrstoffen begonnen werden. Um dauerhaft ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, muss sie regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, beispielsweise wenn sich Arbeitsabläufe ändern.
Rechtliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Weitere gesetzliche Vorgaben wie etwa die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Chemikaliengesetz (ChemG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten darüber hinaus. Konkretisiert werden sie durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Das STOP-Prinzip
Gefahrstoffe können entweder zentral an einem fest definierten Ort oder dezentral in Sicherheitsschränken direkt am Arbeitsplatz gelagert werden.

Gefahrstoffe können entweder zentral an einem fest definierten Ort oder dezentral in Sicherheitsschränken direkt am Arbeitsplatz gelagert werden.

Im Arbeitsschutz gilt außerdem das sogenannte STOP-Prinzip. Es beschreibt eine Rangfolge von Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Gefährdungen. Jeder Buchstabe steht dabei für eine andere Handlungsaufforderung, angefangen mit S für Substitution. Zunächst wird geprüft, ob eingesetzte Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden können. Ist das nicht möglich, kommen technische Lösungen (T) zum Einsatz, etwa Gefahrstoffschränke zur sicheren Lagerung. Danach folgen organisatorische Schutzmaßnahmen (O) wie Arbeitsplatzrotation und schließlich personenbezogene Maßnahmen (P) in Form von persönlicher Schutzausrüstung.

Aufklärung als Teil der Prävention

Da Routinen im Arbeitsalltag leicht Risiken bergen können, sind gezielte Schulungen eine wichtige Maßnahme des Arbeitsschutzes. Sie wirken dem Gewöhnungseffekt entgegen und sensibilisieren Mitarbeiter (erneut) für potentielle Gefahren. Zu diesem Zweck wurde 2019 die asecos academy gegründet. In Form von Online- und Präsenzveranstaltungen bietet die innovative Lernplattform ganzjährig ein praxisnahes Weiterbildungsprogramm rund um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen – und leistet damit wichtige Aufklärungsarbeit.

Praxisnahe Gefahrstoff­lagerung

In Deutschland gelten hohe Sicherheitsanforderungen für den Umgang mit und die Lagerung von Gefahrstoffen. Diese können entweder zentral — an einem fest definierten Ort im Gebäude oder Außenbereich — oder dezentral, beispielsweise in Sicherheitsschränken direkt am Arbeitsplatz, gelagert werden. In der Praxis hat sich in Deutschland die dezentrale Lagerung etabliert, etwa in Typ-90-Sicherheitsschränken der Firma asecos.

Diese Gefahrstoffschränke sind nach DIN EN 14470-1 bzw. -2 geprüft. Die Norm regelt die baulichen Anforderungen sowie die Prüfbedingungen für Sicherheitsschränke zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten bzw. Gasen in Arbeitsräumen. Die Kennzeichnung „Typ 90“ steht für eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten. Damit bilden die Schränke einen eigenen Brandabschnitt. Das bedeutet: Im Brandfall bleiben die gelagerten Stoffe bis zu eineinhalb Stunden vor Flammen geschützt und tragen nicht zur Ausbreitung des Feuers bei. Das verschafft Zeit für Evakuierungs- und Löschmaßnahmen.

Dank vielfältiger Ausstattungsoptionen können asecos Sicherheitsschränke an die jeweiligen betrieblichen Anforderungen angepasst und in Arbeitsabläufe integriert werden. Damit tragen sie zur Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz bei.

 

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