
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb umfasst die drei Bereiche Technik, Organisation und
Personal.⁴
Ein wesentliches Unternehmensziel ist es, wirtschaftlich zu handeln und zu produzieren. Ein gleichberechtigtes Ziel sollte sein, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Seit 1996 gilt in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz; dieses Gesetz ist für alle Arbeitgeber verbindlich und verpflichtend umzusetzen.
Aber wie verhält es sich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Homeoffice? Wie sieht es mit den allgemeinen Informations- und Dokumentationspflichten aus? Auf diese Fragen und gesetzlichen Forderungen dürfen praktikable Lösungen und Antworten gefunden werden. Arbeitgeber werden auch bei der Gestaltung der Arbeitsplätze im Homeoffice in die Pflicht genommen. Ein Unternehmer kann es nicht dem Arbeitnehmer überlassen, sich selbst um die Einrichtung beziehungsweise Gestaltung des Arbeitsplatzes zu kümmern, sondern hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch hier eingehalten werden. Weiterlesen