Die Fachkraft für Arbeitssicherheit vs. der Betriebsarzt

Es gibt Gesetze, Regeln und Vorschriften, um Unfälle und Erkrankungen von Mitarbeitern zu vermeiden. Das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) ist eine Vorschrift, die jeder Arbeitgeber einhalten muss. Dieses Gesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer und der Vermeidung von Verletzungen am Arbeitsplatz. Passen Sie Ihre Pflicht als Arbeitgeber zur Bestellung von Ärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit an. Es definiert auch die Funktionen und Qualifikationen dieser Fachkräfte.

Das Gesetz bietet jedoch einen ungefähren Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und enthält weniger spezifische Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer. Es ist daher eher als organisches Gesetz zu verstehen. Die Anforderungen an das ASiG sind in anderen Regelwerken festgelegt und gelten für die jeweiligen Arbeitsbedingungen. Eines davon ist die DGUV Vorschrift 2 „Ärzte und Fachärzte für Arbeitsschutz“. Was die Unfallversicherungsverordnung (DGUV) abdeckt und was Sie als Arbeitgeber wissen müssen, fassen wir in diesem Artikel zusammen.

Welchen alternativen Schutz gibt es für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern?

Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können auch alternative Medien anstelle von Standardmedien wählen. Wenn Sie sich für die damit verbundene Arbeitssicherheit mit Betonung auf alternative Bedürfnisse entscheiden, ist Ihre persönliche Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme an der alternativen Verteidigung, auch Geschäftsmodell genannt, ist die aktive Teilnahme am Geschehen im Unternehmen.

Durch das Angebot einer bedarfsgerechten Vergütung werden Sie als Unternehmer über Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen informiert und motiviert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Diese Form der Unterstützung besteht hauptsächlich aus bedarfs- und risikoorientierter Unterstützung sowie aus Motivations-, Informations- und Schulungsinitiativen für Unternehmer wie Sie.

Ziel ist es, das Bewusstsein für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu schärfen und den individuellen Bedarf an medizinischer und arbeitssicherheitstechnischer Beratung zu erkennen. Weiterbildungsaktivitäten richten sich nach der vom zuständigen Unfallversicherungsträger benannten Selbsthilfegruppe. Abhängig von der Art der Ihrem Unternehmen übertragenen Tätigkeit sind bestimmte Bedingungen für die Anwendung von Informationsmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus werden Zeitintervalle für notwendige zusätzliche Schulungsmaßnahmen festgelegt.

Ein weiterer Bestandteil alternativer Pflege ist die bedarfsgerechte Pflege im Betrieb. Hier werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Branchenempfehlungen erarbeitet und Sie als Arbeitgeber entscheiden selbst, wie viel externe Unterstützung benötigt wird. Wie bei der regulären Betreuung in Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern besteht im Einzelfall eine Sorgfaltspflicht. Daher sollten Sie in bestimmten Situationen externe Hilfe in Anspruch nehmen und bei Fragen zum Arbeitsschutz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihren Betriebsarzt konsultieren. Diese Beratungstätigkeiten sind verpflichtend und der Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 zu entnehmen. Sie tragen eine große Verantwortung für diese Art der Pflege, denn es gibt mehrere Elemente, die bei einer bedarfsgerechten alternativen Pflege zu berücksichtigen sind.

Was ist die Pflicht zum Nachweis alternativer Betreuung?

Wie bei der regulären Betreuung ist es wichtig, die Mitarbeiter über das gewählte Betreuungsmodell zu informieren und zu klären, wer für Gesundheits- und Sicherheitsfragen zuständig ist. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Teilnahme an Motivations-, Informations- und Bildungsaktivitäten. Es werden noch geeignete Daten für die Risikobewertung, die Überweisung ambulanter Patienten nach Bedarf und die Berichterstattung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz benötigt. Können Sie keine alternativen Rechtsbehelfe nachweisen, fällt Ihr Betrieb unter Regelschutz nach § 2 Absatz 2 und DGUV Vorschrift 2.

Welche Unterstützung gilt für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern?

Im Gegensatz zu Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern besteht die allgemeine Unterstützung für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern aus zwei festen Teilen: der Basisunterstützung und der unternehmensspezifischen Unterstützung.

Basisunterstützung für mehr als 10 Mitarbeiter

Die Basisförderung soll Sie dabei unterstützen, Ihre beruflichen Hauptaufgaben als Unternehmer zu erfüllen. Unabhängig von Art und Größe Ihres Unternehmens definieren die DGUV 2-Verordnungen einheitliche Regeln für die Grundversorgung. Ähnliche Unternehmen, staatliche oder kommerzielle, müssen den gleichen Betrag für die Grundversorgung bezahlen. Zu diesem Zweck ordnet der Unfallversicherungsträger Ihr Unternehmen einer von drei Förderkreisen zu.

In 37 Handlungsfeldern werden die einzelnen Aufgaben und Grundleistungen der primären Gesundheitsversorgung definiert und konkretisiert. Die genaue Höhe der Basisunterstützung in Ihrem Unternehmen hängt von Ihrer Rolle im Support-Team (I, II oder III – siehe oben) und der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Dazu wird der für Ihr Pflegeteam ermittelte Koeffizient mit der Anzahl der Mitarbeiter multipliziert und die Summe ergibt den Hauptleistungsbereich. Andererseits müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt pro Mitarbeiter und Jahr mindestens 0,2 Stunden, also 20 % der Gesamtstunden, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich Gesundheit und Sicherheit aufwenden.

Spezifische Unterstützung für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

Im Gegensatz zur Basisförderung, die jeder Arbeitgeber leisten muss, ist ein bestimmter Teil der allgemeinen Unternehmensförderung auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten. Je nach Art und Größe Ihres Unternehmens stehen Ihnen neben dem Basissupport weitere Supportleistungen zur Verfügung. Bestimmte Arbeitssituationen können dauerhaft oder vorübergehend medizinische und sicherheitstechnische Unterstützung des Unternehmens erfordern. Ändern sich beispielsweise die Geschäftsprozesse des Unternehmens erheblich, muss die medizinische Betreuung und Sicherheit des Unternehmens für diesen Zeitraum entsprechend erhöht werden.

Der Hauptzweck der Risikobewertung besteht darin, den Zweck einer bestimmten Unterstützung für das Unternehmen zu bestimmen. Darüber hinaus ist eine systematische Überprüfung der erforderlichen Aufgaben anhand von Anreizen und Eingangskriterien sowie eines spezifischen Leistungskatalogs erforderlich. Im ersten Schritt wird anhand von Aktivierungskriterien geklärt, ob und welche Art von Wartung für jeden Geschäftsbereich erforderlich ist. Auswahlkriterien bestimmen die angebotenen Unterstützungsdienste. Supportleistungen müssen daher auf Basis der aktuellen Betriebsbedingungen ermittelt werden.

Als Arbeitgeber und Fachkraft für Arbeitssicherheit entscheiden und vereinbaren Sie gemeinsam mit dem Betriebsarzt den zeitlichen Aufwand für die betriebliche Arbeitssicherheit.

Sind Sie berechtigt, die DGUV Novelle 2 anzuwenden?

Nach der betrieblichen Reform der medizinischen Standards und der Absicherung durch die DGUV 2-Verordnungen werden enge Arbeitszeiten durch flexiblere Regelleistungen ersetzt. Der Fokus liegt auf konkreten operationellen Risikosituationen und Ihre Eigenverantwortung als Arbeitgeber wird gestärkt. Darüber hinaus wird besonderes Augenmerk auf die Umsetzung und Fortschreibung der im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) enthaltenen Gefährdungsbeurteilung gelegt, die den tatsächlichen Bedarf an medizinischer Versorgung und die Zuverlässigkeit des Regelbetriebs unterstützt.

Sie haben viel Spielraum, um Ihrer Sicherheitsverantwortung gerecht zu werden, denn viele Einzelfälle erschweren den Erlass weitergehender Gesetze und Vorschriften. Dies gibt Ihnen die Freiheit, Spezialwerkzeuge für die regelmäßige Wartung zu wählen. Sie können nicht nur analoge Lösungen, sondern auch digitale Lösungen oder eine Kombination aus beidem verwenden, um Maßnahmen zur Risikominderung umzusetzen. § 8 des Arbeitsschutzgesetzes besagt, dass Selbständige bei der Ausübung ihrer Fachkunde „bei der Ausübung ihrer Fachkunde nicht den Weisungen der Fachkräfte des Arbeitsschutzes unterliegen“.

Für diese Arbeitgeberbewertung gilt: Es muss einen guten Grund geben

Die Identifizierung von ermessensabhängigen Umständen sollte detailliert dokumentiert werden, um die Haftung zu minimieren. Denn wenn der Ermessensspielraum nicht in seinem Interesse genutzt wird, kann die Organisation diesen Verstoß als Nichtgebrauch oder Missbrauch des Ermessensspielraums betrachten. Die Auswertung ist zwingend, also nicht willkürlich. „Der Begünstigte erwirbt und unterhält die Räumlichkeiten, Ausrüstungen oder Bedürfnisse, die er für die Erbringung der Dienstleistung bereitstellen muss, und sorgt dafür, dass die Dienstleistungen in seinem Namen oder unter seiner Leitung erbracht werden. Die Gesundheit des Schuldners wird vor Lebensgefahr und seine körperliche Unversehrtheit geschützt. Die Gesundheit wird im Rahmen der Art der Dienstleistung geschützt. Ermessen wird individuell ausgeübt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz, die Räumlichkeiten und die Arbeitstätigkeit so zu regeln, dass eine Gefährdung der Gesundheit besteht, soweit die Art der Arbeit dies zulässt. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag.
Zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist am 1. Januar 2011 die aktuelle DGUV 2-Verordnung in Kraft getreten. Für alle Unternehmen des gewerblichen und öffentlichen Bereichs gelten die gleichen und aufeinander abgestimmten Regelungen der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger. Gleichzeitig wurde entsprechend der Unternehmensgröße eine Standardwartung festgelegt. Mit Unterstützung des Arbeitsschutzgesetzes regelt die Vorschrift 2 die medizinische und sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes durch Sachkundige. Damit etabliert es Routinen zur Ermittlung und Ausweitung des Unterstützungsbedarfs eines Unternehmens. Darüber hinaus konkretisiert die DGUV 2-Verordnung den ärztlichen Versorgungs- und Sicherheitsauftrag des Unternehmens sowie unterschiedliche Versorgungsmodelle.

Welcher Sorgfaltsmaßstab gilt für welche Unternehmen?

Die DGUV Regel 2 definiert die Versorgungsqualität Ihrer Betriebsärzte und Sicherheitskräfte. Damit soll sichergestellt werden, dass für gleichartige Unternehmen die gleiche Unterhaltspflicht gilt. Die Schwierigkeiten der Begleitung entfallen und müssen vielmehr an die aktuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Der Deckungsumfang hängt daher maßgeblich von der Größe Ihres Unternehmens, aber auch von konkreten Unternehmensrisiken ab. Bei der Definition des Leistungsumfangs unterscheidet die DGUV Vorschrift 2-Verordnung zwischen „Standard-Support“ und „Reserve-Support“.

Seit dem 1. Januar 2011 gilt für alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern ein einheitlicher Betreuungsstandard.

Für alle Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern wurde eine standardisierte Wartung geschaffen, bestehend aus Grundwartung und gelegentlicher Wartung.

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können je nach Bedarf zwischen einer regulären Betreuung und einer alternativen Betreuungsform wählen.

Welche Art von Unterstützung gilt für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern?

Sehen wir uns diese Funktionen genauer an. Nach § 2 Reg. 2 DGUV müssen Sie als Arbeitgeber auch in kleinen Betrieben mit einem oder mehreren Beschäftigten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern haben jedoch die Wahl zwischen zwei Alternativen: der regelmäßigen Wartung und der Wechselwartung.

Doch werfen wir zunächst einen Blick auf die regelmäßige Wartung in Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern. Mit den Regelungen der DGUV 2 ist diese nicht mehr durch eine Mindestinvestitionszeit pro Mitarbeiter und Jahr gekennzeichnet, sondern orientiert sich an den aktuell im Unternehmen bestehenden Risiken. Der Gegenstand der Wartung ist der DGUV 2 Vorschrift, Anlage 1 zu entnehmen. Die regelmäßige Wartung gliedert sich in Grundwartung und anlassbezogene Wartung.

Basisunterstützung für bis zu 10 Mitarbeiter

Bei der Basisunterstützung besteht die primäre Aufgabe der Arbeitshygienikerin und Fachkraft für Arbeitssicherheit darin, den Arbeitgeber bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Dazu gehört auch, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und die Gefährdungsbeurteilung an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Dazu sieht die Verordnung vor, dass die Gefährdungsbeurteilung bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen oder in regelmäßigen Abständen zu wiederholen ist.

Wie oft eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist, hängt von der Einstufung des Unternehmens in die Dienstleistungsgruppe ab. Der Träger der Unfallversicherung handelt nach Gefährdungspotential, Branchenstruktur, Größe und Art des Betriebes. Je nachdem, zu welchem Support-Team Ihr Unternehmen gehört, sollten die wichtigsten Support-Aktivitäten spätestens wiederholt werden:

Gruppe I spätestens ein Jahr

Gruppe II nach maximal drei Jahren

Gruppe III bis zu fünf Jahre später

Veranstaltungsunterstützung für bis zu 10 Mitarbeiter

Bei der regelmäßigen Wartung in Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind Sie zusätzlich zur Grundwartung für eine einmalige Wartung verantwortlich. Das bedeutet, dass unter Umständen der Rat eines Arbeitshygienikers und/oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit eingeholt werden muss.Design und Implementierung von Betriebssystemen, grundlegende Änderungen in Arbeitsweisen und die Einführung neuer Geräte und Arbeitsmaterialien, die das potenzielle Risiko erhöhen. Aber auch die Beratung von Mitarbeitern zu bestimmten Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken, die Aufklärung über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie die Erstellung von Notfall- und Notfallplänen erfordern zusätzliche Unterstützung.

Was ist die Verpflichtung, die regelmäßige Wartung zu rechtfertigen?

Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass Sie bei Ihrem Betriebsarzt und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit immer schriftliche Termine vereinbaren sollten. Sie müssen auch in der Lage sein, den Vorgesetzten nachzuweisen, dass Sie erhebliche und vorübergehende Unterstützung geleistet haben. § 2 der DGUV besagt, dass „dem Unternehmen aktuelle schriftliche Unterlagen vorliegen müssen, aus denen die Durchführung der Grundleistung, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die Maßnahmen und die Ergebnisse ihrer Abwägung hervorgehen“.

Als Nachweis gelten auch die Berichte des Betriebsarztes und des Arbeitssicherheitsbeauftragten, die über ihre Aufgaben berichten. Sie erhalten jedoch ein hohes Bußgeld, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie keine ausreichende und regelmäßige Pflege leisten können. Es liegt auch in Ihrer Verantwortung, Ihre Mitarbeiter über die Art der medizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung im Unternehmen zu informieren und zu klären, an wen sie sich wenden können.

Eine digitale Gefährdungsbeurteilung fürs Home Office ist dafür die richtige Lösung, denn sie macht es Ihren Mitarbeitern künftig einfach, eigene Gefährdungsbeurteilungen in den eigenen vier Wänden durchzuführen. Digital, flexibel und pünktlich, ohne dass Sie oder ein Sicherheitsexperte den Arbeitsplatz Ihres Mitarbeiters verifizieren müssen.


Zum Autor:

Alexander Glöckler ist Geschäftsführender Gesellschafter im Familienunternehmen.

Sein Kernbereich ist die Unternehmensberatung, hier unterstützt Alexander Glöckler Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen mit unterschiedlichen Betriebsgrößen in den Fachdisziplinen Arbeitsschutzmanagement und Qualitätsmanagement, aber auch bei den Themen Prozess- und Rüstoptimierung sowie bei der Planung von Vorrichtungen und Spannmitteln. Alexander Glöckler ist außerdem Trainer und Dozent bei der IHK in den Fachdisziplinen Arbeitsschutz und Qualitätsmanagement. Zudem ist er Fachbuchautor und Herausgeber von Fachbüchern im Arbeitsschutz.

 

Bild: © Michael Kienzler, 2021

Bild: © Michael Kienzler, 2021

Kontakt:

a.gloeckler@cnc-fertigung.de

www.gloeckler-firmengruppe.de

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