Unterweisung im Arbeitsschutz macht Arbeitsplätze sicher

Die Herstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen zählt zu den wichtigsten Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers. Mit einer Unterweisung im Arbeitsschutz lassen sich Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz aufzeigen und Handlungshinweise geben, um gesundheitliche Gefährdungen zu vermeiden.

Die Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Den Arbeitsschutz in Deutschland regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das Gesetz soll die Gesundheit der Beschäftigten schützen, ihre Arbeitssicherheit gewährleisten und Unfällen vorbeugen. Darin ist auch festgelegt, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Gesundheitsschutz einweisen muss. Diese Unterweisungen zählen zur bezahlten Arbeitszeit. Inhaltlich müssen die Schulungen zur Arbeitsplatzsicherheit erklären und erläutern, welche Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz auftreten und welche Vorkehrungsmaßnahmen der Arbeitnehmer treffen kann.

Reicht eine einmalige Unterrichtung im Arbeitsschutz?

Nach einer Erstunterweisung ist die Schulung zur Arbeitsplatzsicherheit zu aktualisieren und erneut durchzuführen, sobald sich ein Aufgabenbereich verändert, neue Arbeitsgeräte hinzukommen oder neue Gefährdungspotenziale bestehen. Die Auffrischung der Unterweisung hat sich an den jeweiligen Umständen auszurichten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt mindestens eine jährliche stattfindende Unterrichtung zur Sicherheit am Arbeitsplatz vor – auch ohne sich auf die Arbeitsplatzsicherheit auswirkende Änderungen am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers.

Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers

Verstößt der Arbeitgeber gegen Fürsorgepflichten, hat der Beschäftigte ein Recht auf Zurückbehaltung seiner Arbeitsleistung. Beim Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung denken viele zuerst an ausbleibende Lohnzahlungen, doch Mängel bei der Arbeitsplatzsicherheit berechtigen den Arbeitnehmer gleichfalls dazu, das Anbieten seiner Arbeitsleistung auszusetzen. Der Angestellte kann sogar auf Durchführung der Unterweisungen klagen, sofern der Unternehmer den Missstand nicht beseitigt. Auch eine Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ist möglich, da der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflichten verstößt, wenn er das Thema Arbeitsplatzsicherheit vernachlässigt. Die Rechtsprechung sieht in einer vom Arbeitnehmer angemahnten, aber ausbleibenden Einweisung zum Thema Arbeitsplatzsicherheit einen solch schweren Verstoß, dass sie den Beschäftigten zur Zurückhaltung seiner Arbeitsleistung berechtigt.

Arbeitsunfälle rückläufig – das Bewusstsein für Sicherheit am Arbeitsplatz wächst

Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit zahlen sich aus. Dies zeigt sich auch an der Statistik. Seit Jahrzehnten ist die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle rückläufig. Im Jahr 1980 fielen auf 1000 gewerblich Beschäftigte noch 76 Arbeitsunfälle. Durch Verbesserungen in der Gesetzgebung und ein gestiegenes Bewusstsein für die Bedeutung der Arbeitsplatzsicherheit sank die Zahl der Arbeitsunfälle in gewerblichen Betrieben innerhalb von 30 Jahren auf unter 25. Einen wichtigen Anteil an dieser positiven Entwicklung dürfte die Zunahme der regelmäßig erteilten Schulungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz haben. Um die Zahl der Arbeitsunfälle insbesondere in unfallträchtigen Branchen wie dem Baugewerbe noch weiter zu senken, sollte jeder Unternehmer die Bedeutung der Arbeitsschutzunterweisung kennen.

Gefahren und Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz

Unterschiedliche Branchen und Arbeitsplätze sind in unterschiedlichem Ausmaß mit Gefahren für die Gesundheit verbunden. Im Gewerbe steht der korrekte Umgang mit Maschinen und Geräten im Vordergrund. Mitarbeiter müssen sich gegen gesundheitsschädliche Stoffe, Flüssigkeiten und Dämpfe schützen. Auch das Heben und Tragen von Lasten ist mit Gefahren für die körperliche Gesundheit verbunden. Um sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten, ist die Schärfung des Bewusstseins für diese Gefährdungen der erste Schritt.

Gewerbliche Berufe stehen beim Thema Arbeitsplatzsicherheit oft im Vordergrund, doch auch Angestellte in kaufmännischen Berufen und in der Verwaltung profitieren von Instruktionen und regelmäßigen Verbesserung im Bereich Arbeitsplatzsicherheit. In diesem Umfeld werden gesundheitliche Beeinträchtigungen oft durch die überwiegend sitzende Tätigkeit und die Verwendung von Bildschirmen ausgelöst. Die Ursachen für viele Rückenbeschwerden und Augenleiden liegen an ungünstig gestalteten Bildschirmarbeitsplätzen und einem fehlenden körperlichen Ausgleich.

Unterrichtung zum Arbeitsschutz auch für Mitarbeiter im Home-Office?

Eine neue Herausforderung ergibt sich aus der wachsenden Anzahl von Beschäftigten, die ihre Arbeit teilweise oder sogar überwiegend vom Home-Office aus erledigen. Hier greift die Arbeitsstättenverordnung, die jedoch nur für Telearbeitsplätze gilt. Bei Telearbeitsplätzen handelt es sich um feste Bildschirmarbeitsplätze, die auf Kosten des Arbeitgebers eingerichtet wurden. Darin unterscheiden sich vom mobilen Arbeiten. Beim mobilen Arbeiten sind die Beschäftigten für die Gestaltung und Ausstattung ihres Arbeitsplatzes selbst verantwortliche. Die in jüngster Zeit stark gewachsene Zahl der Home-Office Arbeitsplätze ist unter ergonomischen Gesichtspunkten oft ungünstig gestaltet. Mit einer digital durchgeführten Unterrichtung, die zu einem sicheren Arbeitsplatz im Home-Office führt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsumfeld seiner vom häuslichen Arbeitsplatz arbeitenden Mitarbeiter verbessern und sich vor Unfällen während der Arbeit schützen.

Die Präsenzunterweisung macht Arbeitsschutz greifbar

In vielen Fällen ist eine Präsenzunterweisung immer noch die effektivste Methode, um eine Unterrichtung zum Thema Arbeitsplatzsicherheit durchzuführen. So lassen sich zum Beispiel stationär installierte Maschinen nur vor Ort im Betrieb präsentieren. Durch das unmittelbare Erleben der Funktion und der von einem Gerät ausgehenden Gefahren hat diese Form der Schulung einen hohen Wert. Mitarbeiter können die vom Instruktor vorgeführte sichere Handhabung einer Maschine unmittelbar nachahmen und sich das Prozedere einprägen. Bei Präsentationen in sozialen Räumen des Betriebs profitieren Mitarbeiter davon, dass Beschäftigte Fragen stellen und in Gruppenarbeit vorgeführte Fälle diskutieren können.

Die Onlineunterweisung zum Arbeitsschutz macht flexibel

Ausgelöst durch die Pandemie hat die Onlineunterweisung jedoch an Bedeutung gewonnen. Durch die heute zur Verfügung stehenden technischen Mittel in Form interaktiver Konferenz-Software sind digital durchgeführte Unterweisungen eine sinnvolle Ergänzung zur Präsenzeinweisung. Beim ausschließlichen Einsatz von Onlineunterweisungen ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ein gutes Verständnis der Materie entwickeln. Dies lässt sich leicht durch einen abschließenden Test überprüfen. Durch softwaregestützte und online durchgeführte Instruktionen lassen sich die Einweisungen flexibel durchführen und bei Bedarf in kurzen Abständen wiederholen. Dies ist von Vorteil für Betriebe, in denen Mitarbeiter auf Grund unterschiedlicher Schichten oder auf Grund von Teilzeitmodellen nur in kleinen Gruppen erreichbar und ansprechbar sind.

Interesse wecken und Nutzen aufzeigen

Jede Unterrichtung zum Thema Arbeitsplatzsicherheit sollte einem didaktisch klar gegliederten Aufbau folgen. Eine Einleitung zur Thematik der Schulung hilft den Teilnehmern, sich einen Überblick zu verschaffen. Der Unterweisende sollte zu Beginn aufzeigen, warum die Schulung notwendig ist, welche Ziele sie verfolgt und welchen Nutzen die Beschäftigten haben. Dies kann auch ganz konkret erfolgen: „Nach dieser Unterrichtung wissen Sie, wie Sie einen Handhubwagen sicher bedienen und Auffahrunfälle vermeiden“. Mit solchen Ankündigungen lässt sich das Interesse der Teilnehmer auf hohem Niveau halten. Hilfreich ist auch eine
Fallstudie, um anhand eines anschaulichen Beispiels auf die Bedeutung der Arbeitsplatzsicherheit aufmerksam zu machen.

Praktische Durchführung der Arbeitsschutzunterweisung

Bei der Präsentation der Inhalte sollte der Instrukteur auf alle zur Verfügung stehenden Medien zugreifen. Bei einer Präsenzunterrichtung lässt sich Angestellten an Bildschirmarbeitsplätzen anhand eines im Schulungsraum aufgebauten Büroarbeitsplatzes die ergonomisch richtige Einstellung von Tisch, Drehstuhl und Monitor zeigen. Arbeitsplatzbeleuchtung, Stolperfallen und Hygiene sind weitere Themen, die sich gut darstellen lassen. Für eine online durchgeführte Unterweisung ist die Einbindung gut verständlicher und anschaulich aufbereiteter Präsentationen ein didaktisch wertvolles Mittel. Durch das Einholen von Feedback via Chat oder Call während der digitalen Unterrichtung lassen sich die Teilnehmer aktivieren und motivieren. Wenn die Schulungsteilnehmer selbst aktiv werden, Verständnisabfragen in einem Quiz beantworten und Antworten erarbeiten, ist auch mit einer Onlineunterweisung zum Thema Arbeitsplatzsicherheit ein hoher Mehrwert gegeben.

Qualifikation und didaktische Kompetenz der Instruktoren

Die Unterrichtung zum Arbeitsschutz hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen. In größeren Betrieben überträgt der Arbeitgeber diese Aufgabe zumeist an andere Führungskräfte oder an arbeitsschutzrechtlich qualifizierte Personen. Auch Abteilungsleiter, Meister und Vorarbeiter zählen zu dem Personenkreis, die eine fachkundige Unterrichtung durchführen können. Wichtig ist, dass der Schulungsleiter oder die Schulungsleiterin eine thematisch bezogene Kompetenz im Bereich Sicherheit am Arbeitsplatz besitzt. Daneben ist es von Vorteil, wenn Erfahrungen in einer didaktisch vorteilhaften Vermittlung von Wissensinhalten vorliegen. Bei der Erarbeitung und Aufbereitung der Inhalte sollte der Unterweiser darauf achten, ob er neue Mitarbeiter, Bestandskräfte oder Auszubildende unterrichtet. Je nach Zusammenstellung der Schulungsgruppe ist eine andere und adäquate Form der Inhaltspräsentation erforderlich.

Wer unterweist eigentlich Leiharbeitnehmer?

Ist der Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für das Unternehmen, geht die Pflicht zur Unterweisung auf den Entleiher als Arbeitgeber über. In der Praxis bestehen jedoch meist vertragliche Vereinbarungen, die eine fachliche Unterrichtung zum Thema Arbeitsschutz durch die entleihende Firma vorsehen und eine damit verbundene Übertragung der Durchführung qualifizierter Arbeitsschutzunterweisungen.


Bild: © Michael Kienzler, 2021

Bild: © Michael Kienzler, 2021

Zum Autor:

Alexander Glöckler ist Geschäftsführender Gesellschafter im Familienunternehmen.

Sein Kernbereich ist die Unternehmensberatung, hier unterstützt Alexander Glöckler Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen mit unterschiedlichen Betriebsgrößen in den Fachdisziplinen Arbeitsschutzmanagement und Qualitätsmanagement, aber auch bei den Themen Prozess- und Rüstoptimierung sowie bei der Planung von Vorrichtungen und Spannmitteln. Alexander Glöckler ist außerdem Trainer und Dozent bei der IHK in den Fachdisziplinen Arbeitsschutz und Qualitätsmanagement. Zudem ist er Fachbuchautor und Herausgeber von Fachbüchern im Arbeitsschutz.

Kontakt:

a.gloeckler@cnc-fertigung.de
www.gloeckler-firmengruppe.de

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